§1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsverbindung zwischen unseren Geschäftspartnern und Fun House Games (Inhaber Dipl. Ing., MBA Peter Boylan) für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei Erteilung des ersten Auftrages mit dem Geschäftspartner vereinbart und gelten in Ihrer jeweiligen Fassung für alle zukünftigen Aufträge auch dann, wenn auf Ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen worden ist.

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; etwaige abweichende Bedingungen des Geschäftspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich Ihre Geltung bestätigt. Dies gilt auch dann wenn wir in Kenntnis etwaiger abweichender Bedingungen des Geschäftspartners die Lieferung vorbehaltlos ausliefern.

§2. Angebot, Vertragsgegenstand

2.1. Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden für uns erst rechtsverbindlich, wenn wir diese in angemessener Frist bestätigt oder aber mit Zustimmung unseres Geschäftspartners vereinbarungsgemäß ausgeführt haben, wobei ein stillschweigendes Einverständnis der anderen Seite genügt.

2.2 Maßgebend für Art und Umfang der Lieferungen oder Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

2.3 Geringfügige, unwesentliche Abweichungen von Abbildungen, Zeichnungen und sonstingen bildlichen oder textlichen Beschreibungen stellen keinen Mangel dar.

 

§ 3. Preise

3.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise für die Lieferung ab Werk bzw. Lager ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung, Montage, sonstige Nebenkosten. Diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

§ 4. Lieferung, Gefahrübergang

4.1 Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Werk oder Lager auf Rechnung des Geschäftspartners. Die Auslieferung erfolgt auch dann auf Gefahr des Geschäftspartners, wenn frachtfreie Lieferung oder Transport mit unseren Transportmitteln vereinbart worden ist. Der Gefahrenübergang auf den Geschäftspartner erfolgt mit Übergabe der Waren durch uns an einen Geschäftspartner. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, insbesondere auf den Wunsch oder durch Verschulden unseres Geschäftspartners verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Geschäftspartner über.

 

4.2 Angegebene Liefertermine können sich um bis zu 4 Wochen verschieben bei Vorliegen von Lieferengpässen. In einem solchen Fall wird der Geschäftspartner von uns unverzüglich informiert. Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsansprüche des Geschäftspartners bestehen in einem solchen Fall nicht.

 

 

§ 5. Verzug und Unmöglichkeit

5.1 Unbeschadet des Rechts vom Vertrag zurückzutreten bei Vorliegen von Mängeln (s. §10 Gewährleistung) kann der Geschäftspartner bei Unmöglichkeit der Leistung oder bei Verzug vom Vertrag nur bei Vorliegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

5.2 Im Falle des Verzuges setzen Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung zudem voraus, dass der Geschäftspartner uns zuvor schriftlich eine angemessene Frist unter Androhung des Rücktritts und/oder der Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung gesetzt hat. Nach Ablauf dieser Frist ist der Geschäftspartner verpflichtet, nach Aufforderung durch uns zu erklären, ob er weiter auf die Leistung besteht oder Schadensersatz statt der Leistung geltend macht oder vom Vertrag zurücktritt. Gibt der Geschäftspartner innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist keine solche Erklärung ab, ist der Geschäftspartner nicht mehr zur Ablehnung der Lieferung berechtigt und kann die genannten Rechte nicht geltend machen.

5.3 Die in § 5.2 genannte Fristsetzung ist entbehrlich, wenn wir die vertraglich geschuldete Leistung ernsthaft und endgültig verweigern oder besondere Umstände vorliegen, die nach Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

5.5 Der Geschäftspartner kann nicht vor Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten oder bei nur unerheblicher Pflichtverletzung durch uns. Schließlich ist der Rücktritt ausgeschlossen, wenn der Geschäftspartner für die Umstände die zum Rücktritt ermächtigen würden, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder ein von uns nicht zu vertretender Umstand während des Annahmeverzugs des Geschäftspartners eintritt.

5.6 Für den Schadensersatzanspruch gilt § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 6. Höhere Gewalt

6.1  Kommt es zu Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ohne das wir dies zu vertreten haben, wie z.B. nachträglich eingetretene unvorhersehbare Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, gewerbliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, so sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. Einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Geschäftspartner nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten und unter Ausschluss weitergehender Rechte die Rückzahlung etwa geleisteter Anzahlungen zu verlangen. Bei teilweiser Lieferung kann der Geschäftspartner vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die teilweise Vertragserfüllung für ihn ohne Interesse ist.

 

§ 7. Zahlungsweise / Bürgschaft / Eigentumsvorbehalt

      • Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Kaufpreises eine Woche nach Auftragsbestätigung zu überweisen, der Rest wird per Überweisung spätestens eine Woche nach der Meldung der Lagervorrätigkeit am Auslieferungsort fällig. Eine Übergabe findet erst nach Zahlungseingang oder Zug um Zug mit der Bezahlung der vollen Summe statt,
      • Anstelle der Vorauskasse gemäß § 7.1 kann der Geschäftspartner auf seine Kosten den Kaufpreis auf ein Treuhandkonto bei einem von uns zu benennenden Rechtsanwalt hinterlegen. In diesem Falle ist der Treuhänder berechtigt und verpflichtet, nach Eingang der schriftlichen Bestätigung des mangelfreien Erhalts der Ware seitens des Geschäftspartners den Kaufpreis an uns zu überweisen.
      • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum bzw. im Eigentum des Herstellers. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Geschäftspartner eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt und die Weiterveräußerung nur im gewöhnlichen Geschäftsgange und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Geschäftspartner von seinen Kunden die Zahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungspflichten vollständig erfüllt hat. Veräußert der Geschäftspartner die Ware weiter, so tritt er bereits jetzt uns – ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf – seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Vertragspartner oder sonstige Dritte in Höhe des Kaufpreises sicherungshalber ab.

§ 8 Eigentum an gespeicherten Daten und Software

8.1 Dem Geschäftspartner werden die Software und die in der elektronischen Steuereinheit (zentrale Prozesseinheit) gespeicherten Daten, nur zur Nutzung im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebes überlassen, ohne dass diese Gegenstand des Kaufvertrages sind. Wir gewähren dem Geschäftspartner ein nicht exklusives, gebührenfreies, örtlich unabhängiges, dauerndes und unwiderrufliches Lizenzrecht die gewerblichen Schutzrechte zu benutzen, die in der Computersoftware oder durch diesen repräsentiert in der Ware vorhanden sind oder als Ersatzteile geliefert werden. Diese Lizenz schließt ausdrücklich das Recht zum Vertrieb, zur Weitergabe, zum Verkauf oder zur anderweitigen Weitergabe der gewerblichen Schutzrechte, die in der Software enthalten sind oder durch diese repräsentiert werden, aus.

 

§ 9 Mängelrüge

9.1 Offensichtliche Mängel d.h. Rechts oder Sachmängel, Zuviel-, Zuwenig- oder Falschlieferung sowie das Fehlen einer unter Umständen von uns garantierten Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung (Mängel) sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Ware, nicht offensichtliche Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erkennen schriftlich geltend zu machen.

11.2 Werden Mängel oder sonstige Beanstandungen nicht innerhalb einer Frist gemäß vorstehendem Abs. 1 geltend gemacht, sind jegliche Gewährleistungsansprüche gegen uns ausgeschlossen.

 

§ 10 Gewährleistung

10.1 Etwaige Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen finden am Erfüllungsort statt. Auf Verlangen von uns können Nachbesserungen auch vor Ort beim Geschäftspartner statt finden.

10.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe im kaufmännischen Geschäftsverkehr, gegenüber Verbrauchern jedoch 24 Monate. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Bei gebrauchter Ware ist die Gewährleistung im kaufmännischen Geschäftsverkehr ausgeschlossen.

10.3 Wurde von uns eine zweimalige Nacherfüllung vorgenommen und konnte der vorhandene Mangel dadurch nicht beseitigt werden, sowie für den Fall, dass wir eine erforderliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung unberechtigt verweigern, ungebührlich verzögern oder wenn dem Geschäftspartner aus sonstigen Gründen eine Nachbesserung nicht zuzumuten ist, sowie wenn dem Geschäftspartner aus sonstigen Gründen eine Nachbesserung nicht zuzumuten ist, sowie wenn die Voraussetzungen der §§ 281 II oder 323 II BGB vorliegen, kann der Geschäftspartner anstelle von Nachbesserung oder Nachlieferung die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe für Rücktritt und Minderung geltend machen, sowie Schadensersatz und Aufwendungsansprüche, letztere gemäß § 11.

10.4 Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der Ansprüche, die wir gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses besitzen. Für den Fall, dass der Geschäftspartner seine Gewährleistungsrechte gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses nicht durchsetzen kann, leisten wir Gewähr im Rahmen dieser Bedingungen.

10.5 Der Geschäftspartner hat uns nach Absprache mit Ihm die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, Nachbesserung oder Ersatzlieferung vornehmen zu können.

10.6 Im Übrigen sind wir nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, sondern können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Solche Kosten sind unverhältnismäßig, wenn sie 25% des Kaufpreises des Liefergegenstandes überschreiten.

10.7 Etwa im Rahmen der Gewährleistung ersetzte Teile werden unser Eigentum.

10.8 Wir übernehmen keine Gewährleistung bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie für Schäden, die insbesondere aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Geschäftspartner oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung- insbesondere übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebs- oder Putzmittel, Austauschwerkstoffe, Chemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind.

10.9 Wurde die Ware nachträglich an einem anderen Ort als die Lieferadresse des Geschäftspartners verbracht und erhöhen sich dadurch die Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, und Materialkosten für die Nacherfüllung, so sind diese erhöhten Aufwendungen uns zu ersetzen, es sei denn, die Verbringung an einem anderen Ort entspricht den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.

 

§ 11 Schadensersatz

11.1 Soweit in diesen Bestimmungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Geschäftspartners auf Ersatz von Schäden jedwelcher Art, auch Aufwendungsersatz und mittelbare Schäden ausgeschlossen, insbesondere wegen aller Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn wir Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt haben.

11.2 Wir haften auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt, sowie in allen Fällen, in denen wir, unsere leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verstoßen haben und der Vertragszweck dadurch insgesamt gefährdet wird.

11.3 Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung allerdings bei nur leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf dem Auftragswert beschränkt. Sollte in diesem Fall ausnahmsweise der Auftragswert nicht dem typischer Weise voraussehbarem Schaden entsprechen, so ist unsere Haftung jedenfalls der Höhe nach auf den typischen voraussehbaren Schaden beschränkt.

11.5 Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder wenn die Garantie gerade dem Zweck diente, den Geschäftspartner auch gegen Schäden abzusichern, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Weiter gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.6 Für Sach-, Vermögens-, und Personenschäden jeglicher Art, die durch unzulässige, manipulative Eingriffe Dritter an den Geräten nebst Zubehör entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen.

 

§ 12 Rücklieferung von Altgeräten

Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die gelieferten Geräten nach Ablauf der Nutzungszeit entweder an den Hersteller zurückzuliefern oder entsprechend den Anforderungen des ElektroG ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

§ 13 Ansprüche und Rechte des Geschäftspartners

Ansprüche des Geschäftspartners  können nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte  abgetreten werden. Wir verpflichten uns, der Abtretung zuzustimmen, falls der Dritte uns von einer doppelten Inanspruchnahme bei unverschuldeter irrtümlicher Zahlung freistellt.

 

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort ist unser Firmensitz in Heroldsberg.

14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Rechtsvorschriften, die auf andere Rechtsordnungen verweisen sowie unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

14.3 Gerichtsstand ist Nürnberg, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristischer Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Kläger ist ferner berechtigt am Sitz des Beklagten zu klagen.

Fun House Games AGB Stand 05.03.2012